Diese Meldung wurde am 02.09.2024 via android erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Das Z.260 im Bereich der Poller ist unwirksam.
Das Durchfahrtsverbot für LKW steht bewusst an dieser Stelle, um das Wenden bzw. Abfahren über den Luthersteig anzubieten. Sollten Fahrten entgegen dieses Zeichens notwendig werden, so wird dies im Einzelfall durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht.
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Bau- und Liegenschaftsamt" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerbüro" weitergeleitet.